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Eine Vision – Ein Team

Die Gastro Exclusive Family in Zahlen:

1905

Beteiligte

45

Partner

>10.000

Vermittlungen

Unsere Partner

Für Unternehmen

Als Personalvermittlungsunternehmen unterstützen wir Sie als Unternehmer, bei kurzfristigem Personalmangel oder Entfall einer Servicekraft. Das Leitbild von Gastro Exclusive beruht hierbei auf den Werten „Fairness – Wertschätzung – Freundschaft“.

Viel zu wenige junge Menschen wissen, welche einzigartigen Möglichkeiten der Tourismus bietet. Und genau das wollen wir ändern!

Im Mitarbeiterpool finden sich ausschließlich engagierte Mitarbeiter wieder, die entweder fachlich on Point sind und eine fundierte Serviceausbildung haben, aber auch brancheninteressierte/n Schüler /innen und Student/innen, die bereit sind mit anzupacken, neues zu erlernen und Spaß an der Gastronomie haben.

Was bietet Gastro Exclusive:

  • Motivierte und qualifizierte Servicekräfte
  • Hilfe bei kurzfristigem Personalmangel für Events oder bei Entfall einer Servicekraft
  • Erleichterung bei der Mitarbeitersuche

Die Servicestufen:

Aber Qualität hat auch ihren Preis. Jeder Servicekraft steht ein Nettolohn von mindestens 14€/Stunde zu, abhängig von deren Kenntnissen und Qualifikationen. Unterhalb sind noch einmal die genauen Serviceklassen angeführt inklusive deren Mindeststundenlohn.

Bronze

Stundenlohn: mind. 14€/h netto

Bronze

Diese Klasse zeichnet sich durch die Bereitschaft aus, die Gastro entdecken zu wollen. Wir müssen neue, junge und engagierte Menschen in die Welt des Tourismus bringen und die Branche wieder attraktiv gestalten.

Silber

Stundenlohn: mind. 16€/h netto

Silber

In jener Gruppe finden sich jene Menschen unseres Teams wieder, die bereits Erfahrungen in der Gastronomie haben und bereits Arbeitseinsätze absolvierten. Drei Teller zu tragen ist keine Schwierigkeit und auch das grundlegende Fachwissen liegt vor.

Gold

Stundenlohn: mind. 18€/h netto

Gold

Durch eine Ausbildung oder langjährige Erfahrung in der Gastronomie können sich die Servicekräfte in der Stufe Gold beweisen und bringen fundiertes Fachwissen mit in Ihr Unternehmen. Fähigkeiten wie Weinservice, Inkasso und professionelles Auftreten stellen keine Schwierigkeiten dar. Dieser Gruppe ist es auch möglich, Führungspositionen zu übernehmen und ist mindestens 18 Jahre alt.

Sie stimmen mit diesen Werten überein und haben Interesse an einer Zusammenarbeit? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage! Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, oder kontaktieren Sie uns direkt via Mail.

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Der minimale Stundenlohn beträgt 14€
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1.Allgemeines/Geltungsbereich 1.1 Die Gastro Exclusive GmbH (im Folgenden kurz „Gastro Exclusive“) erbringt Leistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Personalvermittlung an Dritte als Beschäftiger (im Folgenden „Auftraggeber“) ausschließlich zu nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) und daher bilden diese einen integrierenden Bestandteil aller abgeschlossener Verträge, insbesondere Folge- und Zusatzaufträge. Durch die Aufnahme des Geschäftsverkehrs mit Gastro Exclusive gelten die vorliegenden AGB als angenommen.
1.2 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.

2. Vertragsabschluss/-auflösung 2.1 Der Vertrag zwischen Gastro Exclusive und dem Auftraggeber kommt schriftlich durch Unterfertigung des Angebotes/der Auftragsbestätigung von Gastro Exclusive durch den Auftraggeber, jedenfalls aber durch die Aufnahme der Beschäftigung des vermittelten Personals beim Auftraggeber zustande. 2.2 Der Vertrag zwischen Gastro Exclusive und dem Auftraggeber kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten gekündigt werden.

3. Vertragsgegenstand
3.1. Gastro Exclusive vermittelt den Auftraggebern Personal zur Anstellung. Dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen.
3.2. Gastro Exclusive schuldet dem Auftraggeber im Rahmen der Personalvermittlung weder eine bestimmte Leistung noch einen bestimmten Erfolg.
3.3. Gastro Exclusive ist berechtigt, namentlich zwecks Vermittlung genannte Personen durch andere zu ersetzen.

4. Honorar
4.1 Die Höhe des jeweiligen Honorars ergibt sich aus den unterfertigten Vertragsunterlagen, widrigenfalls wird Gastro Exclusive ein angemessenes Entgelt für den jeweiligen Vertragsgegenstand in Rechnung stellen.
4.2 Für die Berechnung des Honorars von Gastro Exclusive für vermitteltes Personal wird das Jahresbruttozielentgelt samt variabler Entgeltbestandteile zugrunde gelegt und daher ist der Auftraggeber verpflichtet, Gastro Exclusive unverzüglich über eine Einstellungszusage und die Entgeltbestandteile zu informieren. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn das vermittelte Personal in einem mit dem Auftraggeber wirtschaftlich verbundenes Unternehmen eingestellt wird.
4.3 Sollten sich nach Vertragsabschluss aufgrund gesetzlicher und/oder kollektivvertraglicher Anpassungen die für das Honorar herangezogenen Parameter ändern, ist Gastro Exclusive zur Adaptierung des Honorars berechtigt.
4.4 Das Honorar ist inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Abzüge binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen. Im Falle einer fehlenden Beanstandung der Rechnung durch den Arbeitgeber binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung gilt der Inhalt dessen als anerkannt.
4.5 Im Verzugsfall werden dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10 % verrechnet und Gastro Exclusive behält sich das Recht vor, sämtliche durch den Zahlungsverzug des Auftraggebers entstandene Schäden geltend zu machen.
4.6 Eine Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit dem Honorar von Gastro Exclusive ist ausgeschlossen.

5. Stornobedingungen
5.1. Sollten Servicekräfte aus etwaigen zu vertretenen Gründen vom Auftraggeber storniert werden, tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück. So erhält Gastro Exclusive bei Bekanntgabe der Stornierung folgende Stornogebühr:
• Bei Stornierung von unter 12 Stunden vor der Veranstaltung 100% des zuletzt vereinbarten Angebots.
• Bei Stornierung von unter 24 Stunden vor der Veranstaltung ist zusätzlich zur vereinbarten vertraglichen Provisionsgebühr, den Mitarbeitern als zeitliche Vergütung ein Stundenlohn von 5h zu überweisen.
5.2. Storniert der Auftraggeber nur einen Teil der geforderten Servicekräfte, so liegt ein Teilrücktritt vor. Die Stornogebühren für die annullierten Leistungen, beläuft sich auf jene Beträge, die in Punkt 5.1 genannt werden.

6. Gewährleistung
6.1 Gastro Exclusive führt bezüglich des vom Auftraggeber bekannt gegebenen Anforderungsprofiles ein sorgfältiges Auswahlverfahren durch und leistet dafür Gewähr, dass das vermittelte Personal die vertraglich ausdrücklich vereinbarte Qualifikation aufweist.
6.2 Mangels anderer Vereinbarung hat Gastro Exclusive nur für die durchschnittliche berufliche und fachliche Eignung des vermittelten Personals einzustehen. Die Haftung von Gastro Exclusive beschränkt sich dabei auf die bei der Auswahl begangene vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzung, sofern die mangelnde Eignung nicht ohnehin für den Auftraggeber erkennbar war.
6.3 Nach Beginn der Arbeitsleistung durch das vermittelte Personal ist der Auftraggeber zur Überprüfung hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Qualifikation verpflichtet. Allfällige Mängel sind Gastro Exclusive bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen umgehend, spätestens jedoch binnen 1 Woche schriftlich anzuzeigen.
6.4 Liegt ein von Gastro Exclusive zu vertretender Mangel vor und verlangt der Auftraggeber rechtzeitig Verbesserung, wird Gastro Exclusive innerhalb einer angemessenen Frist für einen Ersatz sorgen.
6.5 Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind bei sonstigem Verlust binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.
6.6 Unterlässt der Auftraggeber eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht, hat der Auftraggeber Gastro Exclusive allfällige daraus entstehende Schäden zu ersetzen.

7. Haftung
7.1 Gastro Exclusive trifft keine Haftung für allfällige durch vermitteltes Personal verursachte, beim Auftraggeber oder bei Dritten entstandene Schäden, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien. Dies gilt insbesondere auch für das Anvertrauen von Geld, Wertpapieren, kostbaren oder empfindlichen Sachen.
7.2 Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Geräten, für die eine Bewilligung oder Berechtigung erforderlich ist, hat der Auftraggeber das Vorhandensein einer entsprechenden Bewilligung oder Berechtigung zu überprüfen. Unterlässt der Auftraggeber diese Überprüfung, sind Ansprüche gegen Gastro Exclusive ausgeschlossen.
7.3 Gastro Exclusive haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, Nichterscheinen am Arbeitsplatz, Krankheit oder Unfall des vermittelten Personals entstehen.
7.4 Eine Haftung von Gastro Exclusive ist jedenfalls auf grobes Verschulden beschränkt.

8. Arbeitnehmer/innenschutz
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kundennamen oder kundenbezogene Daten, welche er durch seine Tätigkeit zur Anmeldung des Personals erhalten hat, in keiner Weise für sich zu verwenden. Diese Verpflichtung umfasst nicht das Recht des Auftraggebers, sämtliche Daten an Dritte weiterzuleiten, welche zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
8.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, nicht selbst zu Mitarbeitern von Gastro Exclusive in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten und diese weder unmittelbar noch über Dritte anzuwerben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber in keinen geschäftlichen Kontakt mit dem vermittelten Personal von der Auftragnehmerin zu treten, wenn dieser oder ein von ihm beauftragter Dritter den Kontakt herstellt.
8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Informationen, welcher er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung mit Gastro Exclusive, sowie die hieraus erlangten Kenntnisse und Informationen über den Kunden weder für sich noch für Dritte zu verwenden.
8.4 Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung seitens des Auftraggebers ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 3000€ an Gastro Exclusive zu zahlen.
8.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen dieser Vereinbarung, sämtliche zur Durchführung des Vertrages erhaltenen Dokumente, Datenträger und sämtliche sonstigen erhaltenen Arbeitsunterlagen, einschließlich sämtlicher etwaig angefertigter Kopien, an Gastro Exclusive zurückzugeben.
8.6 Der Auftraggeber verzichtet insoweit auf jegliches Leistungsverweigerungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht und versichert gleichzeitig die Vollständigkeit der Rückgabe.
8.7 Diese Vereinbarung ist für den Auftraggeber nach rechtswirksamer Anerkennung 12 Monate bindend und erlischt im Falle der Nichtverlängerung.

9. Schlussbestimmungen, Rechtswahl, Gerichtsstand
9.1. Sämtliche Vereinbarungen zwischen Gastro Exclusive und dem Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen derselben sowie für das Abgehen dieses Formerfordernisses.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für eine ergänzungsbedürftige Lücke.
9.3. Die Parteien vereinbaren, dass für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich österreichisches Recht gilt.
9.4. Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftstätigkeit von Gastro Exclusive gilt Salzburg als vereinbart.
9.5. Als Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebende Streitigkeiten wird der das sachlich zuständige Gericht für Salzburg vereinbart. Gastro Exclusive ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen.


DATENSCHUTZERKLÄRUNG1

1.Grundsätzliches
1.1 Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist besonders wichtig. Deshalb werden Sie im Folgenden gründlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Datenschutzgesetz 2000 (DSG), das Datenschutzanpassungsgesetz 2018, das Datenschutz-Deregulierungsgesetz 2018, sowie das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Ihre Daten werden ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Frau Linda Lorenzoni, Aufeld 78, 5301 Eugendorf, E-Mail: info@gastroexclusive.at, Telefon: +43 (0) 699 173 75 142.

2. Datensicherheit
2.1 Zum Schutz Ihrer Daten wurden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die unter anderem gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung und unberechtigten Zugriff schützen. Die ergriffenen Maßnahmen unterliegen der regelmäßigen Überprüfung und werden laufend an den Stand der Technik angepasst.

3. Zweckbindung, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Datenempfänger

3.1 Ihre personenbezogenen Daten [Vor- und Zuname, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Staatsbürgerschaft, Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer, Lichtbild, Passdaten, sonstige foto- und videografische Bildnisaufnahmen] werden, soweit dies für den erforderlichen Zweck notwendig ist, für die Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. bis zu einem etwaigen Widerruf ihrerseits verarbeitet. Sofern es zudem in Entsprechung der gesetzlichen

1 Sämtliche personenbezogene Ausdrücke gelten für Männer und Frauen sinngemäß.

3.2 Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, bzw. bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, etc. erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus verarbeitet.

3.3 Ihre personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, Vermittlung zur Festanstellung an Dritte, sowie zur Personalverwaltung und -betreuung benötigt.

3.4 Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bilden einerseits die Erfüllung unserer vertraglichen bzw. rechtlichen Pflichten sowie Ihre Einwilligungserklärung.

3.5 Ihre personenbezogenen Daten [Vor- und Zuname, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Staatsbürgerschaft, Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer, Lichtbild, Passdaten] werden bei Vorliegen der oben angeführten rechtlichen Grundlagen zudem an die Auftraggeber weitergegeben.

3.6 Ihre personenbezogenen Daten werden zum Teil auch außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet. Das angemessene Schutzniveau ergibt sich aus einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission.

4. Ihre Rechte
4.1 Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, werden diese erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung verarbeitet.
Sie haben jederzeit das Recht auf Widerruf einer eventuell erteilten Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bis zum Widerruf wird jedoch durch den Widerruf nicht berührt.
Zudem haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verantwortliche Frau Linda Lorenzoni, Aufeld 78, 5301 Eugendorf, E-Mail: info@gastroexclusive.at, Telefon: +43 (0) 699 173 75 142.

Des Weiteren haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, in diesem Falle werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet.
Ferner haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at.